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Krankenfahrdienst Nordweststadt GmbH

HäUFIG GESTELLTE FRAGEN

Rund um das Thema Krankenfahrten gibt es regelmäßig Nachfragen. Wir möchten meist davon gerne beantworten, um Ihnen das Bestellen zu erleichtern.

Wo bekomme ich eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein)?

Eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung oder auch "Transportschein" genannt ist eine Grundvorausetzung, damit die Krankenkasse die Kosten für die Krankenfahrt übernimmt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, oder bei Ihrer Krankenkasse.

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Wie sollen die Verordnung einer Krankenbeförderung mit einen Krankenfahrdienst ausgefüllt sein?

Aufgrund unserer speziell ausgestatteten Fahrzeuge können wir nur Fahrgäste befördern, die bestimmte Verordnungen erfüllen. (siehe Fotos)

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Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei und welche sind genehmigungspflichtig?
Fahrten die ohne vorherige Genehmigung durch die Krankasse zulässig sind:
  1. voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung, vor-/nachstationäre Behandlung Die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenbeförderung zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung oder zur vor- oder nachstationären Behandlung.

    Die Beförderung zur vor- oder nachstationären Behandlung darf dabei für nicht mehr als drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn bzw. grundsätzlich für nicht mehr als sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Behandlung stattfinden. Im Falle einer Organtransplantation darf die Beförderung zur nachstationären Behandlung bis zu drei Monate nach Beendigung der stationären Behandlung durchgeführt werden.

  2. dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung mit Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5
  3. content.faq.c2.query.3.5

genehmigungspflichtige Fahrten sind:
  1. Dialyse, onkol. Chemo- oder Strahlentherapie
  2. Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte

    Hier sind Angaben zum (voraussichtlichen) Behandlungstag bzw. zur Behandlungs-frequenz und die Behandlungsstätte (z. B. Name des Krankenhauses/Vertragsarztes oder Fachrichtung des Vertragsarztes) anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass Krankenkassen Fahrkosten in der Regel bis zur nächst erreichbaren, geeigneten Behandlungsmöglichkeit (z. B. Vertragsarztpraxis) übernehmen. Wird eine andere Behandlungsmöglichkeit gewählt, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.

Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Wie lange ist die Verordnung einer Krankenbeförderung gültig?
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Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Kann ich trotz einen falsch ausgefüllten Transportschein eine Krankenfahrt beantragen?
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Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Übernimmt meine Krankenkasse die volle Beförderungskosten?
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